Anpassung Energieförderungsverordnung

Höhere Einspeisevergütung für Geothermie

14.08.2018

Die Einspeisevergütung für Geothermie soll um 6.5 Rappen pro Kilowattstunde erhöht werden. Für petrothermale Geothermie steigt die Maximalvergütung auf 54 Rappen, für hydrothermale Geothermie auf 46.5 Rappen. Die entsprechende Verordnung zur Energieförderung ist in der Vernehmlassung.

Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die Energieförderungsverordnung angepasst und in die Vernehmlassung gegeben. Demnach soll die Einspeisevergütung für Geothermie erhöht werden. Für die hydrothermale Geothermie ist demnach je nach Leistung neu eine Maximalvergütung zwischen 29.2 und 46.5 Rappen pro Kilowattstunde vorgesehen. Für die petrothermale Geothermie liegen die Maximalsätze neu zwischen 36.7 und 54 Rappen pro Kilowattstunde.

Übersicht: Vergütungssätze heute und geplant

hydrothermal petrothermal
Leistung (MW) Vergütung heute
(Rp/kWh)
Vergütung geplant
(Rp/kWh)
Vergütung heute
(Rp/kWh)
Vergütung geplant
(Rp/kWh)
≤ 5 40.0 46.5 47.5 54.0
≤ 10 36.0 42.5 43.5 50.0
≤ 20 28.0 34.5 35.5 42.0
> 20 22.7 29.2 30.2 36.7

Laut Vernehmlassungsunterlagen sind die Erhöhungen nötig, um den Projektanten genügend Planungs- und Investitionssicherheit zu gewähren. Die Anpassungen stellen sicher, dass die laufenden Projekte weitergeführt werden und die Erkundung des tiefen Untergrunds in der Schweiz fortgesetzt wird. Heute ist dieser Untergrund praktisch unbekannt.

Die Vernehmlassung läuft bis zum 31. Oktober 2018. Die neuen Vergütungssätze sollen auf den 1. April 2019 in Kraft treten. Die Einspeisevergütung wird 15 Jahre lang ausgerichtet. Es ist davon auszugehen, dass die Erhöhung in der Vernehmlassung nicht unbestritten bleiben dürften. In der gleichen Verordnungsanpassung werden die Ansätze für Fotovoltaik gesenkt.

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