Rahmenbedingungen

Teilrevision Energiegesetz Kanton Schwyz für Geothermie

11.12.2023

Das Energiegesetz wird angepasst, um die Tiefengeothermie zu fördern. Die Vernehmlassung der Teilrevision läuft bis Ende März 2024.

Um fossile Energieträger bei der Energieversorgung zu ersetzen, muss eine geeignete Mischung aus verschiedenen Energiequellen erarbeitet werden, damit das Risiko und die Nutzung auf verschiedene Lösungen verteilt werden. Eine mögliche Energiequelle stellt der tiefe Untergrund dar. Dieser ist im Kanton Schwyz nur wenig untersucht. Mit einer Gesetzesrevision sollen Anreize geschaffen werden, diesen zu untersuchen und das vorhandene Potenzial zu nutzen.

Mit der Motion M 8/21 verlangen neun Kantonsräte, dass der Kanton Abklärungen des tiefen Untergrunds zur Nutzung von tiefer Geothermie im Kanton selbst durchführe. Die Kosten dafür sollten mittels Verkauf von Daten oder über Konzessionsgebühren zumindest teilweise wieder rückfinanziert werden. Allerdings ist dies aufgrund der Aarhus-Konvention, wonach Umweltdaten öffentlich sein müssen, nicht möglich. Deshalb arbeitete das Umweltdepartement eine Variante zur Förderung der tiefen Geothermie aus. Um die Grundlagen dafür zu schaffen, ist eine Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes notwendig.

Von der Idee zur Nutzung
Will jemand tiefe Geothermie zur Gewinnung von Wärme oder Strom nutzen, müssen im Rahmen einer Voruntersuchung zunächst die vorhandenen Daten der Region zusammengetragen und ausgewertet werden. Daraufhin wird der Untergrund mit seismischen Wellen oder anderen, geophysikalischen Methoden untersucht. Diese sind nicht spürbar, liefern jedoch wertvolle Informationen über die Schichten und deren Verlauf im Untergrund. Versprechen die Ergebnisse Erfolg, werden eine Erkundungsbohrung in die aussichtsreichen Schichten abgeteuft und umfangreiche Tests durchgeführt. Falls die Ressource nutzbar ist, wird mit einer Erschliessungsbohrung sichergestellt, dass das abgekühlte Wasser wieder in die durchlässigen Schichten zurückgegeben wird. Damit wird ein Kreislauf erreicht. Von der Idee bis zur effektiven Nutzung entstehen hohe Investitionskosten. Zudem ist das Projektrisiko vergleichsweise hoch, sodass der Bund bereits Förderinstrumente eingeführt hat. Bei Projekten zahlt er bis zu 60 % an die anrechenbaren Kosten.

Förderung der Tiefengeothermie
Um einen Überblick über das Kantonsgebiet zu gewinnen und selbst eine Entscheidungsgrundlage für allfällige Gesuche zu haben, plant der Kanton, Voruntersuchungen über das ganze Kantonsgebiet zu veranlassen. Die Resultate dieser Studie werden veröffentlicht. Zudem plant der Kanton, bis zu 30 % der anrechenbaren Kosten bei der Prospektion bei konkreten Projekten zu bezahlen, falls der Bund seinerseits Abgeltungen gewährt. So ist nicht nur die Förderung der Tiefengeothermie als einheimische und unabhängige Energiequelle sichergestellt, sondern auch die Einhaltung von schweizweit geltenden Richtlinien bei der Untersuchung von Geothermie-Ressourcen. Gesetzliche Anpassungen Damit der Kanton die Voruntersuchungen selbst durchführen und die geophysikalischen Untersuchungen fördern kann, ist eine Anpassung des kantonalen Energiegesetzes notwendig. Darin wird explizit festgelegt, dass der Kanton Untersuchungen zur Abklärung des Tiefengeothermie-Potenzials durchführen kann. Zudem ist zur Förderung der Tiefengeothermie vorgesehen, bei einem konkreten Projekt bis zu 30 % der anrechenbaren Kosten für die Prospektion, also für die geophysikalischen Untersuchungen, zu übernehmen.

Das Vernehmlassungsverfahren für die Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes startet am 4. Dezember 2023 und dauert bis am 31. März 2024

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