Recht im Untergrund

Für ein friedliches Nebeneinander bei der Nutzung des Untergrundes

28.02.2019

Wem gehört der Untergrund? Wofür ist der Bund, wofür die Kantone und Gemeinden zuständig? Wie weit in den Boden reicht der Besitzanspruch von Grundeigentümern? Und welche Rechte dürfen bei der Nutzung des Untergrundes geltend gemacht werden? Die Antwort auf diese Fragen lautet, wie so oft im Leben: «it’s complicated».

Prof. Andreas Abegg und Leonie Dörig von der ZHAW haben im Auftrag von BPUK und EnDK ein Rechtsgutachten* zum Untergrund erstellt und gehen darin zahlreichen Fragen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts nach.

Quelle: Jonas Brühwiler / www.jonas-comics.ch

Quelle: Jonas Brühwiler / www.jonas-comics.ch

Erdwärme als eine von vier Ressourcen des Untergrundes
Im Rechtsgutachten definieren die Autoren vier Ressourcen des Untergrundes: Raum, Grundwasser, mineralische Rohstoffe und Erdwärme. Ein Geothermie-Projekt kommt unter Umständen mit allen vier Ressourcen in Berührung und muss sich den Untergrund mit anderen Interessenten teilen. Denn die Nutzungsansprüche an den Untergrund sind vielfältig – und sie sind gestiegen: Grundeigentümer bauen Kellergeschosse und Erdwärmesonden, öffentliche Unternehmen verlegen Versorgungsleitungen, der Staat baut Verkehrstunnels, private Unternehmen bauen Kies und Gestein ab, Wasserversorger und Landwirte fördern Grundwasser. Das Recht und die Raumplanung spielen eine entscheidende Rolle, damit all diese verschiedenen Ansprüche an den Untergrund in Einklang gebracht werden können.

Weitere Informationen:

*Das Rechtsgutachten basiert auf der Doktorarbeit von Leonie Dörig zum Thema «Das Recht zur Nutzung der Erdwärme». Diese Arbeit wird voraussichtlich im Sommer 2019 publiziert. Geothermie-Schweiz wird zu einem späteren Zeitpunkt spezifische Rechtsfragen zu Geothermie aufgreifen und mit der Autorin in einem separaten Beitrag präsentieren.

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