Allgemein, Vernehmlassung zu neuem CO2-Gesetz

Erfreulicher Rahmen für Geothermie

22.12.2021

Kurz vor Weihnachten hat der Bundesrat die Vernehmlassung für ein neues CO2-Gesetz eröffnet. Für die Geothermie ist die Vorlage erfreulich. Für die direkte Nutzung der Geothermie und für die kommunale und überkommunale Energieplanung stehen jährlich maximal 35 Millionen Franken zur Verfügung.

Nach dem Nein der Schweizer Stimmbevölkerung zum CO2-Gesetz ist der Bundesrat über die Bücher gegangen. Am 17. Dezember 2021 hat er eine neue Vorlage in die Vernehmlassung gegeben. Für die Geothermie ist dieser Vorschlag besser als das im vergangenen Juni abgelehnte Gesetz. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 4. April 2022.

Reservierter Förderbeitrag für Geothermie
Der neue Vorschlag sieht vor, dass der Bundesrat

  • Projekte zur direkten Nutzung der Geothermie für die Wärmebereitstellung
  • und kommunale und überkommunale räumliche Energieplanungen für die Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme

mit jährlich höchstens 35 Millionen Franken fördern kann. Der Zusammenzug dieser beiden Fördertatbestände ist allein juristisch begründet. Der Verwaltung ging es vor allem darum, die im aktuellen CO2-Gesetz verankerten 30 Millionen Franken für die Geothermie weiterhin zu sichern.

Im Vergleich zum abgelehnten Gesetz ist das eine wesentliche Verbesserung. Dort nämlich hätte die Geothermie mit andern sieben Fördertatbeständen – darunter zum Beispiel Installationen für Strom-Ladeinfrastrukturen in Mehrfamilienhäusern oder Anlagen zur Produktion erneuerbarer Gase – um maximal 60 Millionen Franken konkurrenzieren müssen. Aufgrund ihrer langen Vorbereitungszeiten wäre die Geothermie dadurch unter die Räder gekommen. Es ist löblich, dass der Bundesrat diesen Wunschkatalog des Parlaments wieder zurechtgestutzt hat.

Fernwärme fördern
Weiter sieht der Entwurf vor, dass pro Jahr ein Technologiefonds zur Finanzierung von Bürgschaften und zur Absicherung von Risiken mit maximal 30 Millionen Franken geäufnet wird. Mit Geldern aus diesem Fonds will der Bund zudem Risiken von Investitionen in den Neu- und Ausbau thermischer Netze und der dazugehörenden Wärmeerzeugungsanlage – gespiesen mit erneuerbaren Energien und Abwärme – absichern.

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