GEOTHERMIE-SCHWEIZ, Rahmenbedingungen

Nationalrat setzt ein klares Zeichen für die Geothermie zur Wärmeproduktion

18.06.2026
Geothermie könnte bis zu 25 Prozent des Wärmebedarfs der Schweiz decken, den Stromverbrauch im Winter senken und die Energiesouveränität stärken. Trotz der kürzlich vom Parlament zugesicherten Finanzierung bedroht eine restriktive Gesetzesauslegung eine Mehrheit der 20 laufenden Projekte. Die Politik ist nun gefordert, diese Auslegung zu korrigieren, welche Schweizer Projekte blockiert. Sie steht in diametralem Widerspruch zur Praxis in den Nachbarländern. Der Nationalrat setzt ein klares Zeichen und will die Förderpraxis den realen Gegebenheiten anpassen.

Bis heute wurden über 20 Geothermieprojekte in der Schweiz mit Millionenbeträgen gefördert. Auch das Parlament hat sich in diesem Jahr erneut für die Beteiligung von 30 Millionen Franken an Wärmeprojekten ausgesprochen. Doch jetzt in der Umsetzungsphase sind die meisten Projekte durch eine zu restriktive Auslegung der Förderberechtigung gefährdet.

Investitionen drohen ohne Nutzen verloren zu gehen

Durch die aktuelle restriktive Förderpolitik wird im geologischen Kontext des Grossteils des Schweizer Mittellands (von Genf bis Thurgau) de facto jede nennenswerte Nutzung der Geothermie zur Dekarbonisierung der Städte verunmöglicht. Mehr als die Hälfte der laufenden Projekte würde damit nicht mehr förderberechtigt sein, obwohl ihre Erkundung vom Bund mitfinanziert wurde. Die Hunderte Millionen, die bereits von den Energieunternehmen, privaten Akteuren und dem Bund investiert wurden, wären dann ohne weiteren Nutzen verloren. Angesichts dieser Rechtsunsicherheit drohen die ersten Projekte bereits eingestellt zu werden.

Es ist ein essenzieller Entscheid: Lässt sich die Geothermie als Wärmequelle in weiten Teilen der Schweiz, von Genf bis Thurgau, überhaupt noch weiter ausbauen? Oder wird das Potenzial ungenutzt bleiben? Die UREK-N reagiert darauf mit der Motion 26.3011, über die der Nationalrat am 18. Juni abgestimmt hat. Die UREK-N fordert eine Förderpraxis, die den realen Gegebenheiten der Projektträger Rechnung trägt.

Es ist ein essenzieller Entscheid: Lässt sich die Geothermie als Wärmequelle in weiten Teilen der Schweiz, von Genf bis Thurgau, überhaupt noch weiter ausbauen?

Urteil bestätigt restriktive Gesetzesauslegung

In einem kürzlich gefällten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird die restriktive CO2-Gesetzesaus-legung des Bundesamtes für Energie (BFE) bestätigt. Die aktuelle Situation und Auslegung lässt viele Projekte auf der Strecke liegen. In Anbetracht dessen, dass das Heizen für rund ein Fünftel der CO₂-Emissionen verantwortlich ist, lässt sich das verlorene Potenzial nur schwer rechtfertigen.

 Die aktuelle Situation und Auslegung lässt viele Projekte auf der Strecke liegen.

Die aktuelle Gesetzesauslegung erlaubt Fördermittel für Geothermie-Anlagen nur, wenn deren Grundwassertemperatur über der Vorlauftemperatur des Fernwärmenetzes liegt. Diese Anforderung stellt in der Praxis ein erhebliches Hindernis für Projekte dar und führt zu Ungleichbehandlungen zwischen Städten, in denen die Fernwärmenetze nicht alle dieselbe Vorlauftemperatur aufweisen. Sinnvoller wäre es, auch jene Projekte zu fördern, deren Temperatur ausreicht, um die Rückläufe des Netzes direkt und ohne Wärmepumpe vorzuwärmen. Damit kann wertvolle Energie ins Netz eingespeist und fossile Energiequellen aus dem Ausland ersetzt werden.
Durch die Auferlegung einer derart strengen Bedingung werden Anlagen benachteiligt, die nützlich, pragmatisch und auf europäische Standards abgestimmt sind. In unseren Nachbarländern werden vergleichbare Geothermie-Anlagen bereits erfolgreich gefördert. Europaweit werden mehr als 400 Fern-wärmenetze mit Geothermie betrieben.

Nationalrat setzt klares Signal

Der Nationalrat sieht in der aktuellen Situation ebenfalls Handlungsbedarf und hat in der Juni-Session ein klares Signal für  den Ausbau der lokalen Geothermie gesetzt. Mit 123 Ja zu 64 Nein und 4 Enthaltungen hat die grosse Kammer der Motion 26.3011 aus der UREK klar zugestimmt. Nur mit einer praxisnahen Förderregelung kann das Potenzial dieser erneuerbaren Energiequelle genutzt und ein wirksamer Beitrag zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung geleistet werden.

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