Rahmenbedingungen

Der Bundesrat nimmt Stellung für die Geothermie

12.09.2023

Stellungnahme des Bundesrates  nach einer Interpellation von NR Matthias Jauslin, Vorstandsmitglied von Geothermie-Schweiz.

1. Geothermie ist eine vielseitig nutzbare erneuerbare Energiequelle: Sie ermöglicht die kontinuierliche Erzeugung von Kälte, Komfort- und Prozesswärme sowie Strom. Dank der flexiblen Nutzungsmöglichkeiten von geothermischen Ressourcen kann ihr Einsatz optimiert und ihr Beitrag zur Dekarbonisierung des Energiemixes maximiert werden.

2. Bund und Kantone setzen verschiedene Massnahmen um, mit denen die Integration der Geothermie in der Schweiz beschleunigt werden soll. Im Rahmen des Gebäudeprogramms der Kantone werden Fördergelder für untiefe Geothermieprojekte (Wärme und Kälte) gewährt, bei denen der untiefe Untergrund unter Einsatz einer Wärmepumpe thermisch genutzt wird. Die Förderung des Bundes konzentriert sich auf die Minderung der geologischen Risiken – sprich das Risiko, nicht die erwarteten geothermischen Ressourcen zu finden –, die bei Projekten zur direkten Nutzung der tiefen Geothermie für die Wärme- und Stromerzeugung bestehen. Zudem unterstützt der Bund die Kantone, die die Hoheit über den Untergrund haben, bei der Umsetzung einer Regulierungspraxis, die an die Entwicklungen im Bereich der Geothermie angepasst sind, insbesondere hinsichtlich des Erdbebenrisikomanagements. Die Industrie wird überdies über die Finanzierung einer Plattform für den Erfahrungsaustausch unterstützt. In Erfüllung der Motion 22.3702 Jauslin «Energiezukunft durch sichere Nutzung des Untergrunds zur Speicherung» wird der Bund den rechtlichen Rahmen für die Wärmespeicherung und die Geothermie verbessern. Forschung und Innovation spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle für eine beschleunigte Verbreitung dieser Nutzungsmöglichkeiten. Schliesslich ist der Bund in der Motion 20.4063 FDP-Liberale Fraktion «Schluss mit der Blackbox. Klimaschutz, Energiesicherheit und Infrastrukturnutzung dank Erforschung des Untergrunds» damit beauftragt worden, den Schweizer Untergrund zu erkunden. Mit der Umsetzung dieser Motion kann dem Mangel an Daten und Kenntnissen über den Untergrund Abhilfe geschaffen werden, was unabdingbar ist, um die Erfolgswahrscheinlichkeit von Geothermieprojekten zu erhöhen.

3. Die Geothermie trägt bereits jetzt in acht der zehn Themenbereiche der Wärmestrategie 2050 zur Erreichung der Ziele des Bundes bei. In Bezug auf die Durchdringung der thermischen Netze mit Geothermie laufen derzeit Arbeiten im Rahmen des dreijährigen Programms, das mit der Charta vom 18. August 2022 zur Beschleunigung des Ausbaus der thermischen Netze in der Schweiz gemeinsam vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK), dem Schweizerischen Städteverband (SSV) und dem Schweizerischen Gemeindeverband (SGV) beschlossen wurde.

4. und 5. Da der Schweizer Untergrund noch weitgehend unbekannt ist, ist das Risiko, nicht die gewünschte tiefengeothermische Ressource zu finden, nach wie vor hoch. Deshalb wurde 2018 ein Teil dieser geologischen Risiken auf den Bund übertragen, indem Letzterer bis zu 60 Prozent der Investitionskosten für die Erkundung des Untergrunds übernimmt. Um die Erfolgschancen von Geothermieprojekten zu steigern, erwartet der Bund eine qualitativ hochwertige Prospektionsphase, bevor eine Erschliessungsphase zu Produktionszwecken durchgeführt wird. Daher hat der Bund seine Förderung ausgeweitet: So werden seit 2021 die anrechenbaren Kosten für Prospektionsbohrungen und seit 2023 auch jene für Planungsstudien sowie Projektmanagement berücksichtigt. Die Wirkung dieser Massnahmen wird im Rahmen der Wirksamkeitsanalyse der Finanzhilfen überwacht. Im Zuge der Umsetzung der Motion 20.4063 wird die Schaffung einer gemeinsamen Rechtsgrundlage für alle Nutzungen des Untergrunds, die für die Energie- und Klimastrategie relevant sind, geprüft. Ein einheitliches Gesuchstellungsverfahren für Geothermieprojekte ist derzeit noch nicht möglich. Grund dafür ist, dass die Subventionen je nachdem, ob es um die Wärme- oder die Stromerzeugung geht, auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen beruhen und somit auch aus unterschiedlichen Finanzierungsquellen stammen. Die Mittel können nur für sektorspezifische Zwecke eingesetzt werden.

6. Da die Subventionen für die direkte Nutzung von Geothermie für die Wärmeerzeugung und jene für die Stromerzeugung in allen Punkten praktisch übereinstimmen, sind auch die jeweiligen Gesuchstellungsverfahren ähnlich. Die Verfahren sind in den entsprechenden Verordnungen beschrieben. Die Gesuchformulare und Hilfen zum Ausfüllen sind auf der Website des Bundes zu finden und werden regelmässig aktualisiert. Ausserdem stehen Fachpersonen für weitere Erläuterungen zur Verfügung.

7. Aus energetischer Sicht sind sämtliche Nutzungsformen von Geothermie interessant, aber nicht alle benötigen eine direkte Unterstützung durch den Bund. Mit den Bundesbeiträgen wird die direkte Nutzung von Geothermie für die Wärmebereitstellung (Art. 34 Abs. 2 des CO₂-Gesetzes; SR 641.71) und für die Produktion von Elektrizität (Art. 27b und 33 des Energiegesetzes; SR 730.0) unterstützt. Der Bund greift ein, um die geologischen Risiken zu mindern und so die Ausschöpfung des Potenzials für die direkte Nutzung der tiefen Geothermie sicherzustellen. Im Gegensatz dazu ist die indirekte Nutzung dieser Ressource (mit Wärmepumpen) mit weit weniger gravierenden geologischen Risiken verbunden. Zudem handelt es sich dabei um eine unternehmerische Tätigkeit mit geringerem finanziellem Risiko, da die Bohrungen weniger tief und damit weniger kostspielig sind. Die indirekte Nutzung erhält daher keine Unterstützung nach Artikel 34 Absatz 2 des CO₂-Gesetzes. Nicht zu vergessen sind allerdings die positiven Nebeneffekte der bestehenden Fördermittel: Mit jedem Prospektionsprojekt wird der Untergrund für verschiedene direkte, aber auch indirekte Nutzungen charakterisiert.

8. Die anzuwendenden Prospektionsmethoden und ihre Parametrisierung unterscheiden sich je nach Tiefe der gesuchten Ressource. Daher ist es unerlässlich, die geplante Nutzungsform zu kennen, um das passende Arbeitsprogramm für die Aufsuchung geeigneter geothermischer Ressourcen auszuarbeiten. Werden die Ziele für die Nutzung der geothermischen Ressource klar definiert, kann auch die finanzielle Planung der Investitionen verbessert werden. Denn die Geschäftsmodelle sind je nach Nutzung unterschiedlich, insbesondere aufgrund der Investitionen, die bei Wärmeprojekten für die Infrastruktur zur oberflächlichen Nutzung getätigt werden müssen.

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