Tiefengeothermie-Projekt in Haute-Sorne

Bundesgericht erteilt grünes Licht

19.12.2018

Das Bundesgericht hat dem Tiefengeothermie-Projekt der Geo-Energie Suisse AG im jurassischen Haute-Sorne grünes Licht erteilt. Dies wurde am 13. Dezember 2018 vom Gericht veröffentlicht. Fünf Anwohner hatten gemeinsam gegen die kantonale Baubewilligung und den Sondernutzungsplan vom Juni 2015 Rekurs eingereicht und den Entscheid bis vor das höchste Gericht gezogen. Nach mehr als drei Jahren ist mit dem Urteil nun der endgültige Entscheid gefallen.  

Das geplante Gebäude des Geothermiekraftwerks Haute-Sorne

Das geplante Gebäude des Geothermiekraftwerks Haute-Sorne

Geo-Energie Suisse AG mit Sitz in Zürich will der Tiefengeothermie für die Strom- und Wärmeproduktion in der Schweiz zum Durchbruch verhelfen. Im Jahr 2012 fiel nach umfangreichen Abklärungen der Entscheid für den Projektstandort Haute-Sorne neben vier weiteren Standorten im Mittelland. Seit 2012 erfolgen intensive Untersuchungen und Vorbereitungsarbeiten sowie lokale Informationsveranstaltungen und Begleitgruppenarbeiten. Im Mai 2015 wurde die Geo-Energie Jura SA mit Sitz in der Gemeinde Haute-Sorne gegründet. Im Juni 2015 erteilte der Kanton Jura die Baubewilligung und erliess einen Sondernutzungsplan. Die Bewilligung für die Pilotanlage umfasst neben den zwei Tiefbohrungen auch die Kraftwerkszentrale. Im gleichen Monat schloss Geo-Energie Suisse AG eine Haftpflichtversicherung für die Pilotanlage mit einer Deckungssumme von 100 Mio. CHF ab.

Starkes Signal für die Geothermie
Fünf Nachbarn ergriffen Rekurs gegen die Baubewilligung, seitens der Umweltverbände waren keine Einwände eingegangen. Mit dem jetzigen Bundesgerichtsurteil, welches der Geo-Energie Suisse AG in allen angefochtenen Punkten Recht zu spricht, ist die Entscheidung nun endgültig gefallen. Der Sondernutzungsplan ist seit Ende letzter Woche in Kraft.

Neben dem Rekurs gegen die Baubewilligung, hatten lokale Gegner eine Volksinitiative gegen die grundsätzliche Nutzung der mitteltiefen und tiefen Geothermie lanciert. Im April 2017 wurde die Initiative beim Kanton eingereicht, jedoch erklärte das Verfassungsgericht diese im Juli 2018 für ungültig, da sie nicht mit Bundesrecht vereinbar ist. Die Initianten akzeptierten den Entscheid.

Das jetzige Bundesgerichtsurteil gibt nun grünes Licht für die Realisation des Pilotprojektes. Dieses hatte bereits im Dezember 2016 den positiven Bescheid über den Erhalt der Risikogarantie des Bundes erhalten. Zudem steht das Pilotprojekt nach positiver Zusage vom Juli 2016 auf der Warteliste der KEV. Ohne diese Förderinstrumente könnte das innovative Haute-Sorne Projekt nicht realisiert werden. Wenn die Anlage dereinst Strom produziert, wird ein wichtiger Meilenstein in Richtung einer nachhaltigen und erneuerbaren Schweizer Energieversorgung gesetzt.

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