Basel-Land: Energieplanungsbericht setzt auch auf die Geothermie
14.09.2026Der Regierungsrat des Kantons Basel-Land hat den Energieplanungsbericht 2026 verabschiedet und zugleich die Massnahmen zur Verfahrensbeschleunigung von Energieanlagen zur Vernehmlassung freigegeben. Auch die Geothermie ist Teil davon.
Am 8. September hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft den Energieplanungsbericht 2026 genehmigt, wie der Kanton in einer Medienmitteilung schreibt.
Forcierung der Geothermie-Nutzung
Im Bericht wird auch gezeigt, wie die Geothermie gefördert werden soll. Neben der untiefen Geothermie mit Erdwärmesonden, welche auf kantonalem Gebiet bereits weit verbreitet ist, soll auch die mitteltiefe Geothermie, wie das Beispiel Wärmeverbund Riehen zeigt, zur Wärmeversorgung beitragen.
Aufgrund verschiedener hängiger Vorstösse will der Regierungsrat die Geothermie in den nächsten Jahren als Energiequelle (Wärme und Kälte) aber auch als Speicherung von Energie im Untergrund voranbringen.
Zudem sollen der Untergrund in zwei verschiedenen Gebieten des Kantons (Oberbaselgebiet und Riehen bis Aesch) in Zukunft erkundet werden. Sobald die ersten vielversprechenden Abklärungen da sind, werden weitere Mittel zur allfälligen Risikoabsicherung von privaten Investoren beantragt.
Schliesslich ist der Regierungsrat mit verschiedenen Vorschlägen die thermische Übernutzung des Untergrunds angegangen.
Vernehmlassung zur Beschleunigung von Energieanlagen
Gleichzeitig soll der Ausbau der erneuerbaren Energien schneller vorangehen. Deshalb soll ein kantonales Plangenehmigungsverfahren für Energieanlagen eingeführt werden. Dabei gehen die Kompetenzen zur Planung von Energieanlagen von öffentlichem Interesse, und die einen massgeblichen Teil zur Versorgungssicherheit beitragen, an den Kanton. Die geplante Gesetzesrevision befindet sich in der öffentlichen Vernehmlassung.
Auch die Nutzung des Untergrundes soll neu geregelt werden: Im Vorschlag zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) werden bei der Plangenehmigung verschiedene Parameter (Nutzungstyp, maximales Nutzungsvolumen etc.) festgelegt (§ 138f ). Die Konzession wird dann aber erst nach Abschluss der Exploration und spätestens nach 1 Jahr nach Inbetriebnahme der Anlage konkretisiert. Falls aufgrund der Ergebnisse der Exploration eine andere Nutzungsform Sinn macht, kann dies beantragt werden.
Die Vernehmlassung läuft jetzt noch bis am 16. Dezember.
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