Geothermie im Kanton Schwyz, Rahmenbedingungen

Schwyz will Tiefengeothermie ausbauen

12.09.2024

Der Kanton Schwyz fördert die Tiefengeothermie auf seinem Kantonsgebiet, wobei die Subventionen sich auf bis zu 90% der Kosten belaufen könnten! Am 11. September hat sich der Schwyzer Kantonsrat mit 90 zu 6 Stimmen für die Teilrevision des Energiegesetzes ausgesprochen. 

Die Förderung der Tiefengeothermie erfordert eine Teilrevision des Energiegesetzes, die nach Zustimmung des Parlaments einem fakultativen Referendum unterliegt. Das Vernehmlassungsverfahren lief vom 4. Dezember 2023 bis zum 31. März 2024.

Der Kanton will Voruntersuchungen zum Geothermiepotenzial in interessanten Gebieten vornehmen und die gesammelte Daten anschliessend öffentlich machen. Die Regierung machte den Vorschlag, maximal 30 Prozent der Kosten für Tiefengeothermieprojekte zu übernehmen, sofern der Bund seinerseits Investitionsbeiträge leistet (maximal 60%). Wenn die Beiträge von Bund und Kanton 90 Prozent der Kosten überschreiten, wird der Kantonsbeitrag reduziert. Die restlichen zehn Prozent müssen von den Investoren der jeweiligen Projekte gedeckt werden. Dieses innovative Finanzierungsmodell für Tiefengeothermieprojekte könnte ein Vorzeigebeispiele für andere Kantone sein.

Kein Fracking
Die Parteien sprachen sich grossmehrheitlich für die Nutzung der Tiefengeothermie aus. Die Unabhängigkeit vom Ausland kann damit gefördert werden. Bedenken äusserte hingegen die SVP-Fraktion wegen den Auswirkungen der Tiefenbohrungen auf die Umwelt. Urs Rhyner (FDP) beantragte aus diesem Grund, dass der Kanton keine Beiträge an die hydraulische Stimulation von Gesteinsschichten gewähren soll (Fracking). Der Kantonsrat befürwortete den Antrag mit 92 zu 2 Stimmen und einer Enthaltung.

Die Förderung der Tiefengeothermie im Kanton Schwyz als einheimische Energiequelle ist ein Erfolg und ein Schritt in die Zukunft. Bislang kommt die Geothermie im Kanton Schwyz bereits in Form von Erdwärmesonden oder Grundwasserwärmepumpen zum Einsatz.

 

 

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