Politik

Unterstützung für tiefe Geothermie

Der Untergrund bis zu einer Tiefe von rund 500 Metern darf zum Beispiel mit einer Erdwärmesonde privat genutzt werden. Die Nutzung des übrigen Untergrunds fällt in die Hoheit der Kantone. Sie bestimmen, ob und wie ein Bodenschatz genutzt werden kann.

Schweiz
In seiner Energiestrategie 2050 konkretisiert der Bundesrat seine Vorstellungen zur Geothermie. Allerdings äussert er sich direkt bloss zur tiefen Geothermie. Dort legt er den Fokus auf die Stromproduktion. Die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sollen ermöglichen, dass die tiefe Geothermie bis 2050 in der Schweiz 4.4 Terawattstunden Strom liefern könnte. Heute sind es 0. Die 4.4 Terawattstunden entsprechen der 1,5-fachen Jahresproduktion des Kernkraftwerks Mühleberg.

Das Ziel ist ambitioniert. Um es zu erreichen, braucht es:

  • 110 Anlagen à 5 Megawatt Leistung.
  • Das heisst: Die Branche muss jährlich 10 Prozent wachsen.

Ohne Unterstützung kann das Ziel derzeit nicht erreicht werden. Heute unterstützt der Bund geothermische Stromprojekte mit folgenden Massnahmen:

  • Geothermie-Garantie: Die Suche nach einer wasserführenden Schicht oder das Einrichten eines funktionierenden Wärmetauschers im Grundgebirge ist mit hohen finanziellen Risiken verbunden. Diese Risiken sind mit der Unkenntnis des tiefen Untergrunds erklärbar. Ist ein Projektant nicht erfolgreich kann der Bund mit einer Risikogarantie bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten übernehmen.
  • Einspeisevergütung: Strom aus Tiefengeotherme wird über eine bestimmte Zeit hinweg über die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) vergünstigt.
  • Pilot- und Demonstrationsprojekte: Der Bund kann solche Projekte unterstützen.

Diese Unterstützung im Sinn einer Technologieförderung genügt nicht. Deshalb haben National- und Ständerat im Rahmen der Energiestrategie 2050 weitere Fördermassnahmen beschlossen:

  • Erkundungsbeiträge für Stromprojekte: Heute ist der tiefe Untergrund der Schweiz praktisch unerforscht. Um das zu ändern, gibt es neu Erkundungsbeiträge. Demnach übernimmt der Bund bis zu 60 Prozent der Investitionskosten für eine Erkundungsbohrung. Beitragsberechtigt sind Projekte, die mit Erdwärme Strom produzieren wollen. (Energiegesetz, Art. 35)
  • Geothermie-Garantie für Stromprojekte: Künftig kann der Bund maximal 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten übernehmen. Zudem wird die Risikogarantie ausgedehnt.
  • Wärmeprojekte: Mit jährlich bis zu 30 Millionen Franken soll der Bund auf der Basis des CO2-Gesetzes Geothermieprojekte zur Vermeidung von CO2-Emissionen bei Gebäuden unterstützen.

Bis das neue Energiegesetz und CO2-Gesetz in Kraft treten, gilt die aktuelle Regelung. Diese umfasst – wie oben dargelegt – eine Risikogarantie von maximal 50 Prozent, eine Einspeisevergütung und die Unterstützung für Pilot- und Demonstrationsprojekte.

 

Kantone

Förderung

Während auf Bundesebene speziell die Förderung der tiefen Geothermie im Fokus steht, obliegt die Unterstützung der untiefen Geothermie den Kantonen. Ob, was und mit wieviel die oberflächennahe Geothermie unterstützt wird, variiert von Kanton zu Kanton. Von Fall zu Fall engagieren sich auch die Kantone in der tiefen Geothermie.

Rechtliche Regelung

Generell ist die Nutzung des tiefen Untergrunds in vielen Kantonen bisher nur unvollständig geregelt. Eine gute Übersicht gibt die Geothermie-Studie des Zentrums für Technologiefolgen-Abschätzung*. Demnach ist die heutige Rechtslage in manchen Kantonen noch unübersichtlich und unbefriedigend. Einzelne Kantone haben gestützt auf das sogenannte Bergregal, andere aufgrund ihrer Sachherrschaft (Zivilgesetzbuch) über den tiefen Untergrund gewisse Regelungen erlassen. In einigen Kantonen wie Basel-Stadt, Appenzell Innerrhoden oder Graubünden finden sich gar keine Regelungen.

Wiederum andere Kantone haben eine verfassungsrechtliche Grundlage, wobei teilweise eine Ausführungsgesetzgebung fehlt. Einige Kantone haben die Nutzung des Untergrunds in das kantonale Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch integriert. Die Nutzung des Untergrunds ist darin aber häufig nur rudimentär geregelt. Ein anderer Teil der Kantone hat eine Berggesetzgebung geschaffen, ohne jedoch explizit das Bergregal um den Aspekt der Nutzung des Untergrunds zu erweitern. Diese Gesetze stammen teilweise noch aus dem 19. Jahrhundert. Einzelne Kantone haben ihre Gesetze erneuert und den Untergrund zumeist sehr eingehend geregelt.

* Wiederkehr, René / Abegg, Andreas: Geothermal Energy – Legal Situation an Recommendations, in: Hirschberg, Stefan / Wiemer, Stefan / Burgherr, Peter (eds): Energy from the Earth. Deep Geothermal as resource for the Future?, Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung TA-Swiss, vdf Hochschulverlag AG, Zürich, 2015

Technologieförderung zwingend
Noch steht die tiefe Geothermie am Anfang der Lernkurve. Soll die Industrie Geothermie-Projekte realisieren, braucht es eine Technologieförderung. GEOTHERMIE-SCHWEIZ begrüsst daher die Unterstützung für die tiefe Geothermie.

Der Verband ist erfreut, dass sich der Bundesrat klar zur klimafreundlichen und Bandenergie lieferenden tiefen Geothermie bekennt. Darüber hinaus fordert GEOTHERMIE-SCHWEIZ:

Zentrale Forderungen:

  • Risikogarantie von fix 60 Prozent der anrechenbaren Kosten für erfolglose Strom- und/oder Wärmeprojekte.
  • Beiträge für Erkundsungbohrungen
  • Anschubfinanzierung für die ersten 10 Tiefengeothermie-Projekte.
  • Technologiebonus von 7.5 Rp./kWh für petrothermale Systeme (EGS).
  • Einspeisevergütung weiterhin für 20 Jahre.
  • Rasche Umsetzung des vom Parlament verlangten Programms zur Erkundung des tiefen Untergrunds.
  • Muster-Richtlinien des Bundes zur Nutzung des tiefen Untergrunds, um national eine einheitliche Praxis sicherzustellen.
  • Jährlich 30 Millionen Franken speziell für die angewandte Forschung (Pilot- und Demosntrationsprojekte).
  • Sensibilisierung von Politik und Bevölkerung über den Nutzen dieser viel versprechenden Öko-Technologie.