Kommission plant künftige Geothermieförderung
19.12.2018Der Bund unterstützt heute die Geothermie mit Erkundungsbeiträgen, Risikogarantien und Einspeisevergütungen. All diese Instrumente sind befristet und stehen zum Teil bald nicht mehr zur Verfügung. Daher sucht die ständerätliche UREK neue Wege für die künftige Geothermieförderung.
Im Vergleich zum Ausland ist der Schweizer Untergrund nach wie vor recht unbekannt. Um diese Ungewissheit auszugleichen, unterstützt der Bund Geothermie-Projekte mit verschiedenen Instrumenten. Diese sind vor allem für mitteltiefe (500 – 3000 Meter tief) und tiefe Projekte (über 3000 Meter tief) ausgelegt. Es gibt drei wichtige Instrumente.
Erkundungsbeitrag und Risikogarantie
Am Anfang jeden Geothermieprojekts steht die Erkundung. Es ist abzuklären, ob sich der Untergrund für ein geplantes Vorhaben eignet. So sind etwa Daten auszuwerten, den Untergrund seismisch zu erkunden oder erste Testbohrungen zu machen. Für diese Arbeiten übernimmt der Bund mit dem «Erkundungsbeitrag» bis zu 60 Prozent der anrechenbaren Kosten. Damit will der Bund die Projektanten vom Fündigkeitsrisiko entlasten.
Ist die erste Erkundung positiv, folgen die sogenannten Produktionsbohrungen. Das sind Bohrungen, die später zum Hochpumpen und Einbringen von Wasser eingesetzt werden können. Bringen diese nicht den gewünschten Erfolg, übernimmt der Bund im Rahmen der «Risikogarantie» bis zu 60 Prozent der Kosten.
Erkundungsbeiträge und Risikogarantien können sowohl für Strom- wie auch für Wärmeprojekte beantragt werden. Die Bundesunterstützung wird durch einen Zuschlag auf dem Strompreis respektive aus der CO2-Abgabe finanziert.
Unterstützung auch beim Betrieb
Für die Stromproduktion unterstützt der Bund – wie bei andern erneuerbaren Energien – mit der «Einspeisevergütung» auch den Betrieb von Geothermie-Anlagen. Diese Vergütung ist zeitlich befristet. Heute sind für hydrothermale Projekte (warmes Wasser im Untergrund wird angebohrt) je nach Anlagegrösse zwischen 22.7 bis 40 Rappen pro Kilowattstunde vorgesehen, für petrothermale Projekte (heisses Gestein wird angebohrt, um durch dieses Gestein Wasser zirkulieren zu lassen, das sich aufwärmt) zwischen 30.2 und 47.5 Rappen pro Kilowattstunde. Auf Anfang 2019 werden diese Beträge auf 29.2 bis 46.5 Rappen für hydrothermale Projekte und auf 36.7 bis 54 Rappen für petrothermale Projekte erhöht.
Ab 2023 werden keine neuen Einspeisevergütungen mehr zugesichert. Deshalb überlegt sich die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) Möglichkeiten, wie die Geothermieförderung in Zukunft ausgestaltet werden soll. Entsprechende Vorschläge dürften 2019 auf dem Tisch liegen.
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