Bundesrätlicher Bericht zum Fracking

Kein Fracking-Verbot

04.03.2017

Der Bundesrat lehnt ein Verbot und ein Moratorium für das Fracking ab. Die aktuelle Umweltgesetzgebung genüge. Um letzte Bedenken gegen die Technologie zu zerstreuen, will der Bund jedoch zusätzlich flankierende Massnahmen prüfen.

Unter Fracking oder hydraulischer Frakturierung wird eine Methode zur Reservoir- resp. Lagerstättenerschliessung im Untergrund bezeichnet. Sie kommt bei der petrothermalen Tiefengeothermie sowie bei unkonventionellen Gas- und Ölressourcen zum Einsatz. Dabei wird das gering durchlässige Gestein im tiefen Untergrund mit hohem Druck aufgebrochen. Bei der Erschliessung unkonventioneller Gas- und Ölvorkommen werden heute chemische Zusätze verwendet. Die Erschliessung bei der petrothermalen Geothermie hingegen erfolgt vorwiegend mit Wasser und für die Umwelt unbedenklichen Zusätzen. Auch in der Gas- und Ölindustrie sind Bestrebungen im Gang, umweltbelastende Zusätze zu vermeiden.

Bundesrat legt Position zum Fracking dar
Fracking oder hydraulische Frakturierung hat in der Schweiz ein schlechtes Image. Dieses Image basiert vor allem auf Medienberichten über den Fracking-Boom in den USA. Dort haben unsachgemässe Anwendungen und vergleichsweise lockere Umweltgesetzgebungen zu negativen Auswirkungen auf die Umwelt geführt. In seinem Bericht fasst der Bundesrat den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zur hydraulischen Frakturierung aus Schweizer Sicht zusammen und legt seine Schlussfolgerungen im Umgang mit der Technologie dar.

Fracking in Wyoming, USA. Quelle: Wikipedia

Fracking in Wyoming, USA. Quelle: Wikipedia

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbot ist unverhältnismässig
In seinem Bericht kommt der Bundesrat zum Schluss:

  • Ein Verbot und ein Moratorium der hydraulischen Frakturierung ist unverhältnismässig. Die Technologie wird in der Öl- und Gasindustrie weltweit seit Jahrzehnten routinemässig eingesetzt und kommt seit etwa 15 Jahren auch zur Erschliessung unkonventioneller Gas- du Ölvorkommen zum Zug. Hierbei sind, zumindest in Europa, bis heute keine negativen Umweltauswirkungen bekannt geworden.
  • Die hydraulische Frakturierung ist eine für die petrothermale Tiefengeothermie taugliche Technologie. Die aktuelle Umweltgesetzgebung genügt, sofern die Technik korrekt angewendet wird.
  • Gemäss Energiestrategie 2050 soll in der Schweiz der Verbrauch fossiler Energien (Öl, Gas) reduziert werden. Deshalb unterstützt der Bundesrat die hydraulische Frakturierung zur Erschliessung fossiler Energien im Inland nicht.
  • Demgegenüber befürwortet der Bundesrat die hydraulische Frakturierung für die Geothermie, da Erdwärme eine erneuerbare Energie ist.
  • Um auch die letzten Umweltbedenken von Teilen der Bevölkerung zu zerstreuen, prüft das Bundesamt für Umwelt (BAFU)
  • ob die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder etwa auch die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung hinsichtlich Tiefbohrungen und dem Einsatz hydraulischer Frakturierung anzupassen sind;
  • ob zusammen mit dem BFE und mit swisstopo ein zentrales Kataster der bei Tiefbohrungen und hydraulischer Frakturierung eingesetzten Stoffe und Mengen aufzubauen ist.
  • Zudem erarbeitet der Bund zuhanden der Kantone eine Vollzugshilfe, um den sicheren und umweltverträglichen Einsatz der hydraulischen Frakturierung sicherzustellen.

Breit abgestützter Bericht
Der Bund hat den Bericht – er wurde vom Parlament verlangt – in einer breit abgestützten Arbeitsgruppe erarbeitet. Darin vertreten waren das Bundesamt für Umwelt (BAFU), das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), das Bundesamt für Energie (BFE), das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), das Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Einbezogen wurden zudem der Schweizerische Erdbebendienst (SED), das Paul Scherrer Institut (PSI), das Wasserforschungsinstitut des ETH-Bereichs (Eawag), die Eidgenössische geologische Fachkommission (EGK) sowie verschiedene Kantone.

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