Hürden für die oberflächennahe Geothermie werden abgebaut
04.09.2020Im Kanton Thurgau sind die Hürden für die Bewilligung von oberflächennahen Geothermieanlagen künftig kleiner. Der grosse Rat hat Anpassungen des Gesetzes zur Nutzung des Untergrunds vorgenommen. Entscheidendes Kriterium für die Bewilligung der Bohrungen für Erdwärmenutzungen ist nur noch die Bohrtiefe (ab 600 Metern). Gestrichen wurde das Kriterium Leistungsgrenze. Das erleichterte Verfahren kommt insbesondere grossen Erdwärmesondenfeldern zugute.
Neben der Regulierung der mitteltiefen und tiefen Geothermie erfasste das Gesetz zur Nutzung des Untergrunds im Thurgau auch Anlagen der oberflächennahen Geothermie, falls diese eine thermische Leistung grösser 100 kW aufweisen. Dadurch mussten grosse, oberflächennahe Anlagen wie Erdwärmesondenfeldern dieselben Anforderungen wie mitteltiefe und tiefe Geothermieanlagen erfüllen. Unnötig, befand der grosse Rat des Kantons Thurgau: Er folgte einem Antrag von Kantonsrat Josef Gemperle (CVP) und strich die Leistungsgrenze.
Weitere Informationen
- Artikel «Erfahrungsaustausch zur neuen Bewilligungspraxis von Erdwärmesondenfeldern im Thurgau» (19.12.2018)