Austausch zur neuen Bewilligungspraxis von Erdwärmesondenfeldern
19.12.2018Seit 2016 fallen im Kanton Thurgau grosse oberflächennahe Geothermieanlagen unter das Gesetz über die Nutzung des Untergrundes. Dadurch haben sich die Bewilligungsvorschriften und -auflagen verschärft. Am 28. November 2018 luden das Amt für Umwelt und die Abteilung Energie zum Erfahrungsaustausch. Ziel ist, auf Grundlage der gemachten Erfahrungen die heutigen Bewilligungsvorschriften pragmatisch zu überarbeiten und damit für Erdwärmesondenfelder ein möglichst effizientes Bewilligungsverfahren für alle Seiten zu erhalten.
Seit April 2016 ist im Thurgau das Gesetz über die Nutzung des Untergrundes (UNG) in Kraft. Unter das Thurgauer UNG fallen nicht nur alle tiefen Erdwärmenutzungen mit einer Tiefe von mehr als 500 m, sondern auch alle oberflächennahen Nutzungen mit einer Wärmeentzugsleistung von mehr als 100 kW.
Bewilligung gemäss Gewässerschutzgesetzgebung bzw. UNG
Die herkömmliche Bewilligung gemäss Gewässerschutzgesetzgebung (GSchG) erfordert eine Bohr- sowie eine Baubewilligung für die erforderlichen Bauten und Anlagen. Gemäss neuem UNG ist ab 100 kW oder Bohrtiefen grösser 500 m eine kantonale Bewilligung für die thermische Nutzung notwendig, welche die Bohr- und Baubewilligung gemäss GSchG einschliesst. Ab einer Entzugsleistung von 1’000 kW ist eine Konzession vorgeschrieben.
Mit dem UNG sind damit die Anforderungen an die Bewilligung von grossen Erdwärmesondenfeldern (EWS-Feldern) definiert. Das Amt für Umwelt als Bewilligungsbehörde konnte seit 2016 erste Erfahrungen sammeln.
Erfahrungsaustausch für möglichst effizientes Bewilligungsverfahren
In Zusammenarbeit mit der Abteilung Energie führte das Amt für Umwelt einen Erfahrungsaustausch mit Mitgliedern der kommunalen Behörden und Energiefachleuten des Kantons Thurgau durch. Die Behördenvertreter berichteten über die bisher gemachten Erfahrungen und erläuterten die einzelnen Schritte des neuen Bewilligungsverfahrens gemäss UNG. Konkrete Beispiele zeigten auf, welche Unterlagen zum Bewilligungsdossier gehören und wann was, durch wen abgeklärt werden muss, sodass ein möglichst effizientes Bewilligungsverfahren sichergestellt werden kann.
Neues Bewilligungsverfahren auf Tiefengeothermie und nicht auf EWS-Felder ausgerichtet
Zahlreiche Teilnehmer kamen der Einladung nach und diskutierten im Anschluss an die Vorträge die Pros und Contras der neuen Bewilligungspraxis. Grundsätzlich waren sich sowohl die Teilnehmer als auch die Behördenvertreter einig, dass durch die verschärften Bewilligungsvoraussetzungen und -auflagen neue Hemmnisse für die Realisation von EWS-Feldern entstanden. Die Erfahrungen der vergangenen 2 Jahre haben gezeigt, dass das gegenwärtige UNG vor dem Hintergrund von Tiefengeothermieprojekten und den Ereignissen in St.Gallen entstand und nicht speziell auf die oberflächennahe Geothermie eingegangen wurde.
So ist beispielsweise neben einer Bauherrenhaftpflicht für die Bauphase ein Versicherungsnachweis (Haftpflicht) für die gesamte Dauer des Bewilligungszeitraumes nachzuweisen. Die Gesuche haben ausserdem mindestens 8 Wochen aufzuliegen, was zu einer Verzögerung des gesamten Bauvorhabens führt. Alle 5 Jahre ist zudem zu überprüfen, ob eine Anlage Auswirkungen auf die Nachbarn hat. Rechtlich schwierig ist der Passus, dass sich die Bewilligung nach UNG auch auf das Gebäude bezieht. Des Weiteren ist die Begrenzung der Bewilligung auf 25 Jahre in Widerspruch mit der Auslegung von EWS-Anlagen auf 50 Jahre gemäss SIA-Norm. Daneben haben Gemeindevertreter das Problem geschildert, zwischen einem grossen EWS-Feld – das gemäss strengem UNG bewilligt werden muss – und mehreren kleineren Anlagen unter 100 kW (Bewilligung gemäss GSchG) zu unterscheiden, wenn diese auf benachbarten Parzellen liegen und einer Bauherrschaft gehören.
Optimierung des Bewilligungsverfahrens angestrebt
Die Thurgauer Bewilligungsbehörden wollen möglichst zügig anhand der gemachten Erfahrungen und des Feedbacks seitens der Teilnehmer am Erfahrungsaustausch das Bewilligungsverfahren von grossen EWS-Feldern anpassen. Mögliche Änderungen, die an der Veranstaltung genannt wurden, sind die Anpassung der Bewilligungsdauer von 25 auf 50 Jahre, Anpassungen bei der Nachweispflicht einer Haftpflichtversicherung, eventuell eine Anhebung des Grenzwertes bei der Entzugsleistung oder möglicherweise sogar die Löschung der oberflächennahen Geothermie aus dem UNG. Die Bewilligungsbehörden werden die verschiedenen Möglichkeiten unter Beizug von Experten diskutieren und entsprechende Gesetzesanpassungen der Kantonsregierung vorschlagen. Ziel der Behörden ist, ein für alle Seiten möglichst effizientes Bewilligungsverfahren zu erhalten.
Die Unterlagen zur Informationsveranstaltung sind hier zu finden: http://www.energie-agenda.ch/html/13/event/1558/eventdate/705
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