Bundesamt für Umwelt (BAFU)

Vollzugshilfe für Kälteanlagen

22.02.2018

bildschirmfoto-2018-03-01-um-11-16-06Das Inverkehrbringen von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen mit in der Luft stabilen Kältemitteln ist seit dem 1. Dezember 2013 durch Anhang 2.10 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) auf Anlagen unterhalb bestimmter Kälteleistungen beschränkt. Für einzelne Anlagen können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmebewilligungen erteilt werden. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat nun eine entsprechende Vollzugshilfe publiziert.

Anlagen mit Kältemitteln: vom Konzept bis zum Inverkehrbringen

Newsübersicht